Trinkwasserqualität im Griff - Bleianalyse vom Experten

Ihr Ansprechpartner für professionelle Trinkwasseranalysen für Eigentümer, Hausverwaltungen und Wohnungsunternehmen.

Wichtige Fristen beachten!

12.01.2026: Nachweispflicht zur Bleifreiheit in Hausinstallationen
12.01.2028: Grenzwert wird auf 5 µg/l gesenkt

Über das IFP

Das ifp Privates Institut für Produktqualität ist ein nach DIN EN ISO 17025 akkreditiertes Labor für Lebensmittelanalytik sowie für die Analytik von Futtermitteln, Trinkwasser und Arzneimitteln. Von der ersten Anfrage, über die Terminierung und Probenahme sowie bei Rückfragen zu Ergebnissen stehen wir Ihnen als Team aus Expert*innen zur Verfügung.

DIN EN ISO 17025 akkreditiert
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Modernste Analysetechnik
👥
Erfahrenes Expertenteam
Telefon: +49 (0)30/747933-0
Mail: [email protected]

Ablauf der Bleibeprobung

Unser standardisierter Prozess garantiert eine rechtssichere und effiziente Durchführung der Bleibeprobung gemäß TrinkwV. Wir begleiten Sie professionell durch alle Schritte.

1. Kontaktaufnahme

Sie kontaktieren uns für eine professionelle Bleibeprobung Ihrer Trinkwasserhausinstallation.

2. Probenentnahme

Speziell geschulte Probenehmende entnehmen vor Ort fachgerecht Trinkwasserproben. Die Entnahme dauert nur wenige Minuten.

3. Laboranalyse

Die Proben werden in unserem akkreditierten Labor auf Blei untersucht. Das Ergebnis liegt in der Regel nach 5 Werktagen vor.

4. Ergebnisbericht

Sie erhalten einen Prüfbericht. Bei Rückfragen stehen Ihnen unsere Expert*innen beratend zur Seite.

Informationen für Mieter

Informationen für Vermieter

Häufig gestellte Fragen

Ab dem 12. Januar 2026 gilt gemäß § 17 der Trinkwasserverordnung (TrinkwV):

Der Betreiber einer Wasserversorgungsanlage, in der Trinkwasserleitungen oder Teilstücke von Trinkwasserleitungen aus dem Werkstoff Blei vorhanden sind, hat diese Trinkwasserleitungen oder Teilstücke bis zum Ablauf des 12. Januar 2026 nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu entfernen oder stillzulegen.


Wichtig:

  • Bestehende Bleileitungen müssen ausgebaut oder technisch sicher außer Betrieb genommen werden – bloßes Nichtbenutzen reicht nicht.
  • Auf Nachfrage muss dem zuständigen Gesundheitsamt ein Nachweis über die Erfüllung der Pflicht vorgelegt werden, z. B. durch eine Trinkwasseranalyse.

Blei ist ein Schwermetall, das sich im Körper anreichern kann. Besonders gefährdet sind:


  • Säuglinge und Kleinkinder (Entwicklungsstörungen)
  • Schwangere (Risiko für das ungeborene Kind)
  • alle Menschen bei langfristiger Aufnahme (Blut-, Nerven- und Nierenschäden)

Bleileitungen lassen sich oft an folgenden Merkmalen erkennen:


  • Farbe & Oberfläche: Dunkelgrau, weich, lässt sich mit dem Fingernagel ritzen
  • Kein magnetischer Effekt: Blei ist nicht magnetisch, im Gegensatz zu Stahl
  • Klopfprobe: Bleileitungen klingen beim Klopfen dumpf, Kupfer oder Eisen eher hell
  • Verformbarkeit: Lässt sich leicht mit der Hand biegen
  • Lötstellen & Muffen: Oft sichtbar bei alten Installationen
  • Baujahr: Vor allem Gebäude, die vor 1973 errichtet wurden, gelten als risikobehaftet
  • Pläne & Installationsunterlagen: Falls vorhanden, können diese Aufschluss geben

Welche Gebäude sind betroffen?
Gemäß einer groben Abschätzung des Umweltbundesamtes von 2023 sind bundesweit in etwa 38.000 Gebäude bleihaltige Leitungen verbaut. Insbesondere in Gebäuden, die vor 1973 errichtet wurden, können Bleileitungen verbaut sein. In vielen Regionen in Nord- und Ostdeutschland wurde Blei bis in die 1970er-Jahre verbaut und daher sind Gebäude aus diesen Gebieten besonders relevant.

Aktuell liegt der Grenzwert für Blei im Trinkwasser bei 10 µg/l.

  • Ab dem 12. Januar 2028 wird der Grenzwert auf 5 µg/l halbiert.

Das bedeutet: Noch geringere Bleimengen im Trinkwasser führen dann zu einer Grenzwertüberschreitung – etwa durch alte Leitungen, Lötverbindungen oder Armaturen. Frühzeitige Prüfungen und ggf. Sanierungen sind daher empfehlenswert.

Als Eigentümer oder Hausverwalter sind Sie verpflichtet:


  • sicherzustellen, dass keine gesundheitsgefährdenden Stoffe (wie Blei) im Trinkwasser enthalten sind
  • bei Verdacht auf Blei (z. B. bei Altbauten) eigenständig aktiv zu werden,
  • ggf. Nachweise für die Einhaltung der Grenzwerte bereitzuhalten (gegenüber Mietern oder Behörden)
  • bei Überschreitungen umgehend Maßnahmen zur Gefahrenabwehr zu ergreifen

Die Kosten für die Untersuchung trägt in der Regel der Eigentümer bzw. die Hausverwaltung, da diese zur Sicherstellung der Trinkwasserqualität verpflichtet sind.

  • Kontaktaufnahme und Beratung
  • Auftragserteilung
  • Terminvereinbarung zur Probenahme vor Ort mit den Mietern an einem zentralen Termin
  • Entnahme von Trinkwasserproben durch einen akkreditierten Probenehmenden in jeder Wohneinheit in der Küche
  • Analyse in unserem akkreditierten Labor
  • Ergebnisbericht mit Bewertung nach TrinkwV
  • Bei Unauffälligkeit: Erhalt eines Zertifikats über die Bleifreiheit Ihrer Liegenschaft

Die Untersuchung dauert in der Regel 5 Werktage nach Probeneingang im Labor.

  • die Mieter müssen informiert werden
  • das Gesundheitsamt benachrichtigen
  • weitere Untersuchung zur Lokalisation der Bleikontamination (Gestaffelte Stagnation)
  • Maßnahmen zur Abstellung der Ursache ergreifen (z. B. Austausch von Leitungen).

Wird bei einer ersten Untersuchung eine Grenzwertüberschreitung für den Parameter Blei festgestellt, folgt die Gestaffelte Stagnationsbeprobung. Das Ziel dieser Untersuchung ist die Lokalisation der Bleikontamination.

S0-Probennahme
Die S0-Probe wird an einer Entnahmestelle genommen, die zum Verzehr von Wasser genutzt wird (Küche). Das Wasser wird so lange gespült, bis Wasser in der vom Wasserversorger gelieferten Qualität aus der Zapfstelle tritt (entspricht der Temperatur-Konstanz). Der Einfluss der Hausinstallation wird minimiert. Anschließend wird die Zapfstelle für 4 Stunden (Stagnationszeit) gesperrt.

S1-Probennahme
Nach Ablauf der Stagnationszeit (4h) wird der 1. Liter an der zuvor gesperrten Zapfstelle entnommen. Diese Probe gibt eine Aussage über das in der Armatur und der Stichleitung stagnierende Wasser.

S2-Probennahme
Die Entnahme der S2-Probe erfolgt direkt im Anschluss der S1-Probennahme. Hierbei wird der 2. Liter nach Ende der Stagnation entnommen. Mit Hilfe dieser Probe kann eine Aussage über das in der Hausinstallation (Steigleitung) stagnierende Wasser getroffen werden.

  • Nachweis gegenüber Behörden oder Mietern
  • Kompetente Beratung & rechtssichere Dokumentation
  • Zuverlässige Probenahme durch geschultes und sachkundiges Fachpersonal
  • Akkreditierte und rechtssichere Analyse nach TrinkwV

Wir begleiten dich zuverlässig durch den gesamten Prozess -- von der Erstberatung bis zur Befundauswertung.

Die Kosten richten sich nach:


  • Anzahl der zu beprobenden Entnahmestellen
  • Gebäudegröße und Aufwand der Probenahme
  • gewünschtem Leistungsumfang

Gerne erstellen wir ein individuelles, unverbindliches Angebot. Stell dafür eine unverbindliche Anfrage über unser Kontaktformular.

Ganz einfach:


Wir begleiten dich zuverlässig durch den gesamten Prozess -- von der Erstberatung bis zur Befundauswertung.